§ Veröffentlichungs- und Verarbeitungsverbot §

Gestützt auf Art. 12 Abs. 2 Bst. b und Art. 15 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (DSG) wird hiermit den Betreibern folgender Suchmaschinen und sog. Wirtschaftsauskunfteien, sowie Inkassofirmen und sog. Schein-Registern die Verarbeitung aller auf Gothics.ch befindlichen personen- und firmenbezogenen Daten ausdrücklich untersagt:

Business Monitor
CARDHUB
CrediWEB
CRIF AG
easyMonitoring
Kompany
Monetas
Moneyhouse
Registerverlag der Wirtschaft Schweiz
Schweizer Firmenindex
sowie allen anderen Personen- und Firmensuchmaschinen-Betreibern, Wirtschaftsauskunfteien, Inkassofirmen und Schein-Registern, insbesondere mit Sitz im Ausland.


Die Verarbeitung umfasst sowohl die blosse Bereitstellung von Daten in aufbereiteter Form aus öffentlichen Quellen, als auch deren Speicherung und Verknüpfung mit weiteren Daten, sowie die Verknüpfung mit Karten, z.B. Google-Maps. Insbesondere ist auch die Weitergabe an Dritte, sowie der Handel mit diesen Daten und die Veröffentlichung falscher Daten strengstens untersagt. Ebenso ist es aus Sicherheitsgründen untersagt, die gespeicherten Daten mit den sog. "Like-" und "Share-Buttons" von Facebook zu versehen.

Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.